Der
Basiskommentar erläutert die einzelnen Vorschriften des gesamten Pflegezeitrechts. Die vierte Auflage berücksichtigt die Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte bis Juni 2019 !
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz für Beschäftigte, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen
- Pflegezeit: Beschäftigte können sich für die Pflege bis zu sechs Monate teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen lassen
- Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate kann die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert werden
- Zinsloses Darlehen: Zur Abfederung des Lohnausfalls haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen vom Bund
- Kündigungsschutz: Beschäftigte haben während der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit gesetzlich garantierten Kündigungsschutz
Vorteile auf einen Blick:
- Beantwortet arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen
- Berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung
- Zielt auf die Anforderungen und den Beratungbedarf von Betriebs- und Personalräten
Dr. jur., Dr. phil. Michael Kossens, M.A., Ministerialrat in der niedersächsischen Staatskanzlei. Er war zuvor langjährig als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig und ist Autor von Fachbüchern (etwa Basiskommentar zum Teilzeit- und Befristungsgesetz) sowie zahlreicher Beiträge zum Arbeits- und Sozialrecht.
Pflegezeitgesetz — PflegeZG
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
§ 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen
§ 4 Dauer der Inanspruchnahme
§ 5 Kündigungsschutz
§ 6 Befristete Verträge
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Unabdingbarkeit
Familienpflegezeitgesetz — FPfZG
§ 1 Ziel des Gesetzes
$ 2 Familienpflegezeit
§ 2a Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
§ 3 Förderung der pflegebedingten Freistellung von der Arbeitsleistung
§ 4 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers
§ 5 Ende der Förderfähigkeit
§ 6 Rückzahlung des Darlehens
§ 7 Härtefallregelung
§ 8 Antrag auf Förderung
§ 9 Darlehensbescheid und Zahlweise
§ 10 Antrag und Nachweis in weiteren Fällen
§ 11 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 12 Bußgeldvorschriften
§ 13 Aufbringung der Mittel
§ 14 Beirat
§ 15 Übergangsvorschrift