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Allgemeinen Schuldrecht haben eine Fülle neuer Entscheidungen des EuGH, des BGH und der Instanzgerichte Anlass zu zahlreichen Änderungen und Ergänzungen gegeben. Hervorzuheben sind grundlegende Entscheidungen des EuGH, die das Verbraucherrecht weiter konturiert haben, wie etwa zum Widerruf des Online-Kaufs einer Matratze oder eines auf einer Messe getätigten Kaufs, aber auch maßgebende Urteile des BGH zur Rückabwicklung von Verbraucherverträgen nach Widerruf. Im Schadensrecht waren wichtige Entscheidungen des BGH nicht nur zur Abwicklung von Kfz-Schäden, sondern auch im Zusammenhang mit mangelhaften Bauleistungen zu verzeichnen, die in der Kommentierung zu berücksichtigen waren. Im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben mehrere Entscheidungen des EuGH, des BGH und des BAG die Rechtsprechung weiter präzisiert und neue Akzente gesetzt.
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Besonderen Schuldrecht waren in erster Linie die bereits erwähnten Gesetzesänderungen im Miet- und Dienstvertragsrecht zu kommentieren. Hervorzuheben sind die inzwischen zahlreichen Entscheidungen zum Abgasskandal sowohl zum Kaufrecht wie zur unerlaubten Handlung. Im Mietrecht waren mehrere bedeutsame Entscheidungen zu verzeichnen, die streitige Rechtsfragen geklärt haben. Gleiches gilt für das Arbeitsrecht, etwa zum Urlaubsanspruch. Auch die Entscheidung des EuGH zur teilweisen Europarechtswidrigkeit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook und eine Vielzahl von Veröffentlichungen zu den 2017 erlassenen Neuregelungen im Werk-, Bauvertrags- und Reiserecht gaben Anlass zu teils umfangreicheren Änderungen und Ergänzungen.
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Sachenrecht lagen die Schwerpunkte der Überarbeitung beim Überbau (Bemessung der Überbaurente, grundbuchliche Verlautbarung eines Rentenverzichts), möglichen Grenzen des Erwerbs von Kulturgütern im Sinne des Kulturgüterschutzgesetzes in öffentlichen Versteigerungen und durch Ersitzung, der Grunddienstbarkeit (u. a. Belastung des Wohnungseigentumsgrundstücks zugunsten eines Sondereigentümers, Anforderungen an ein spezifiziertes Nutzungsrecht oder eine spezifizierte Unterlassungspflicht, lastenfreie Abschreibung bei Teilung des dienenden Grundstücks) sowie – erneut – bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch (Gestaltungsempfehlungen für einen kondiktionsfesten Erwerb angesichts des nach wie vor unklaren Geltungsanspruchs von § 899a BGB).
Das Familienrecht hat sich auch im vergangenen Jahr in Bewegung befunden. Im Güterrecht waren neue Entscheidungen des BGH zu Eheverträgen, aber auch zu Bewertungsfragen im Zugewinnausgleich einzuarbeiten. Das BVerfG hat zudem das Adoptionsrecht für verfassungswidrig erklärt, soweit eine Stiefkindadoption durch unverheiratete Eltern, auch wenn diese in einer stabilen Partnerschaft leben, ausgeschlossen wird. Im Adoptionsrecht werden die Folgen dieser Entscheidung dargestellt. Eine völlige Neukommentierung erforderte schließlich das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, mit dem für Betreuer abweichend von der bisherigen Rechtslage Fallpauschalen eingeführt wurden. Diese werden ausführlich erläutert, die hierfür maßgeblichen Tabellen sind im Anhang zum VBVG abgedruckt.
Im Erbrecht wurden zahlreiche Entscheidungen und Veröffentlichungen eingearbeitet, die Erläuterungen auf den neuesten Stand gebracht und an vielen Stellen neu gefasst. So hat der BGH den Umfang des Totenfürsorgerechts näher präzisiert. Hervorzuheben sind auch seine neuen Entscheidungen zur Erbausschlagungsfrist bei kurzzeitigem Aufenthalt des Erben im Ausland, zur Schiedskompetenz eines Testamentsvollstreckers und zur Auslegung von Klauseln zum gleichzeitigen Versterben. Im für die Praxis schwer handhabbaren Bereich des notariellen Nachlassverzeichnisses sind neben weiteren obergerichtlichen Entscheidungen nunmehr auch erste Stellungnahmen des BGH erfolgt. Von besonderer Bedeutung ist ferner die neue Rechtsprechung des BAG zum Abgeltungsanspruch für nicht genommenen Urlaub bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Arbeitnehmers.
Im Internationalen Privatrecht sind die zahlreichen Änderungen durch das Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts sowie das Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts eingearbeitet und kommentiert worden.
In der Kommentierung des AGG sind insbesondere die Entscheidungen des BAG zur unterschiedlichen Behandlung von Bewerbern durch kirchliche Einrichtungen wegen der Religion, zu Spätehenklauseln und zu rechtsmissbräuchlicher Bewerbung hervorzuheben.
Im Wohnungseigentumsrecht waren einige bemerkenswerte Entwicklungen der Rechtsprechung zu verzeichnen. So hat der BGH die Bedeutung allgemeiner Öffnungsklauseln zur Regelung der Rechtsverhältnisse durch Mehrheitsbeschluss weiter eingeschränkt mit der Folge, dass die grundsätzliche Befugnis zur Nutzung des Wohnungseigentums, z.B. hinsichtlich der kurzfristigen Vermietung an Feriengäste, dem betroffenen Wohnungseigentümer nicht ohne seine Zustimmung genommen werden darf. Hervorzuheben sind weiter Entscheidungen des BGH über den Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung auch bei „Geburtsfehlern“, die Möglichkeit zu Einschränkungen des Stimmrechts von „Geisterwohnungen“ bei stecken gebliebenem Bau sowie schließlich über die Tücken einer Verwalterwahl bei mehreren Kandidaten.