Die 5. Auflage des InsO-Großkommentars (4 Bände, 8.900 Seiten) erfaßt neben der wichtigen BGH-Rechtsprechung (IX. und II. Zivilsenat) auch die Instanzgerichte. Hier finden Sie die Entscheidungen der Insolvenzgerichte, der Landgerichte und der Oberlandesgerichte. Rechtsstand der aktuellen Neuauflage ist Sommer 2024 und in Einzelfällen auch später.
Mit Kreditmarktförderungsgesetz
Die aktuelle Auflage enthält die gesetzlichen Änderungen seit der Vorauflage, wie das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG), das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)
Mit StaRUG-Berücksichtigung
Hervorzuheben ist die durchgehende Berücksichtigung des StaRUG, das neue Zahlungsverbot in § 15b InsO, die Neuregelung des Vergütungsrechts sowie den Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit.
Die Kommentierungen zeichnen sich dadurch aus, daß die Vorschriften in den Kontext der InsO gestellt und - im Lichte der Reformdiskussion - fundiert bearbeitet werden. (siehe auch weiter unten den Absatz "Auszug Vorwort")
Aufteilung der Einzelbände:
(Achtung: für die Bände 1 - 3 besteht Gesamtabnahmepflicht)
Band 1: Einleitung §§ 1–79 (ausgeliefert im Juni 2025)
> Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
Band 2: §§ 80–216 (ausgeliefert im Juli 2025)
Band 3: §§ 217–359 ( Auslieferung ca. Dezember 2025)
> Art. 103a–110 EGInsO
> Insolvenzsteuerrecht
> Gesamtverzeichnis
Band 4: EuInsVO 2015 (Auslieferung ca 1. HJ 2026)
> Art. 102a–102c EGInsO
> Länderberichte
Stand der Auslieferung (5. Auflage 2025)
Der lieferbare Band 1 enthält eine durchgängige Mitberücksichtigung des StaRUG in der Einleitung und insbesondere eine vergleichende Darstellung der Grundsätze des Insolvenzplanverfahrens und des StaRUG-Verfahrens. Außerdem enthält er eine ausführliche Erläuterung wesentlicher Änderungen durch das SanInsFoG, u.a.: das neue Zahlungsverbot in § 15b, die Änderungen beim Vergütungsrecht und der Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit. Geändert haben sich im Einzelnen: die §§ 3, 3a, 3c, 4, 5, 10a, 14, 15a, 15b, 18, 19, 21, 39, 55, 56, 56a, § 65 mit InsVV und der § 66,
Der lieferbare Band 2 enthält eine Synopse der jeweiligen Verfahrens-Grundsätze von Insolvenzplanverfahrens und StaRUG, sowie ausführliche Erläuterung zu den wichtigen Änderungen durch das SanInsFoG. Komplett überarbeitet wurde das Anfechtungsrecht (§§ 129-134 InsO) und die Rechtsprechung wurde auf den aktuellen Stand gebracht. Geändert haben sich hier u.a.: die §§ 174 und 210a.
Noch in Vorbereitung:
- Band 3 Auslieferungstermin ca. Ende 2025 Hier ändern sich viele Vorschriften zum Insolvenzplanverfahren und zur Eigenverwaltung mit Schutzschirmverfahren sowie zur Restschuldbefreiung. Die Kommentierung der geänderten Vorschriften zur Eigenverwaltung mit Schutzschirmverfahren wurde aktualisiert.
- Band 4 Auslieferung erstes Halbjahr 2026
Aus dem Vorwort (Auszug)
Zur der Veröffentlichung der StaRUG-Kommentierung als eigenständige Ausgabe in der Münchener Kommentar-Reihe schreiben Herausgeber im Vorwort:
"(…) Das StaRUG ist die gewichtige Neukodifikation eines neben die InsO gestellten Restrukturierungsverfahrens im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU)2019/1023 vom 20.6.2019 („Restrukturierungsrichtlinie“). Art. 5 ff. SanInsFOG enthalten Anpassungen der InsO und mit der InsO zusammenhängender Rechtsvorschriften an das neue Sanierungs- und Restrukturierungsrecht und befriedigen gleichzeitig einige anstehende nationale Verbesserungsbedürfnisse.
Verlag und Herausgeber entschlossen sich, dieser grundlegenden Entwicklung durch einen neuen Band zum StaRUG in der Reihe der Münchener Kommentare in gebührender Form Rechnung zu tragen. Dieser ist im Jahre 2023 erschienen.
Natürlich konnte das neue Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren die Insolvenzordnung nicht unberührt lassen, enthält diese doch ebenfalls in Gestalt vor allem des Schutzschirmverfahrens und des mit dem Antrag auf Verfahrenseröffnung verbundenen Antrags auf Durchführung eines bereits vorbereiteten Insolvenzplans Elemente eines Sanierungsverfahrens im Frühstadium verfahrensmäßigen Eingriffs.
Obwohl vielen eine Integration der Umsetzung der Richtlinie in die InsO vorzugswürdig erschienen war, konnte sich dieser Gedanke jedoch nicht durchsetzen, wohl vor allem wegen der gesteigerten gesetzgeberischen Anforderungen einer solchen integrierten Umsetzung. Der Gesetzgeber war bemüht, die notwendige Abgleichung von InsO und SanInsFOG/StaRUG durch eine Anpassung zahlreicher Vorschriften der InsO rechtzeitig und im wesentlichen parallel zum Inkrafttreten des StaRUG zu erreichen."
Leserstimmen zu den Vorauflagen
Frank Frind (Richter AG Hamburg/Insolvenzgericht) in"ZInsO" Ausg. 27/19 zur 4. Auflage:
"(...) Zusammenfassend ist festzustellen: Zum 'Münchener'" greift man nicht der Tagesaktualität wegen, sondern um gründliche Problemaufarbeitung sicherzustellen. Diesem Markenzeichen wird auch der erste Band der vierten Auflage wiederum voll gerecht."
Expertise von Professor Dr. Martin Ahrens (Universität Göttingen) zur 3. Auflage:
"(…) Insgesamt bietet der erste Band des Münchener Kommentars zur Insolvenzordnung weiterhin Kommentierungen auf höchstem Niveau, die ebenso die aktuellen Diskussionen verlässlich abbilden wie wesentliche Beiträge zur Weiterentwicklung des Insolvenzrechts liefern. Für jeden Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzrichter, aber auch alle bei den Kreditinstituten und den Sozialversicherungsträgern mit insolvenzrechtlichen Fragen befassten Praktikern sowie auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätigen Hochschullehrern handelt es sich um ein unverzichtbares Arbeitsmittel."
Dr. Ahrend Weber (Bundesverbandes dt. Banken) in "die bank" Ausg. 12/13 zur 3. Auflage:
"(...) Für eine ernsthafte und intensive Beschäftigung mit dem geltenden Insolvenzrecht ist der Münchener Kommentar unverzichtbar."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht
LESETIPP:
Ein Plädoyer für das gute alte Buch aus Papier (wissenschaftlich bestätigt!) können Sie in meinem persönlichen Blog "BuchBlick.de" lesen. → zum Blog-Beitrag
Wenn Sie das nicht überzeugt, bitte hier weiterlesen. → zum Datenbank-Modul