Die Ausgabe "Krankenhausrecht kompakt 2023" enthält die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des Krankenhauswesens mit speziellem Fokus auf die Krankenhausfinanzierung, insbesondere das Krankenhausfinanzierungsgesetz, das Krankenhausentgeltgesetz, die Bundespflegesatzverordnung und das Sozialgesetzbuch V. Des Weiteren sind u. a. die Vereinbarungstexte der FPV und PEPPV sowie die VBE und die PpUGV in der Gesetzessammlung enthalten.
Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche Änderungen, die bis zum 31. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sind. Regelungen, die erst nach dem 01.01.2023 in Kraft treten, sind zusätzlich zu den aktuell geltenden Gesetzestexten in der Gesetzessammlung enthalten und im Text besonders hervorgehoben.
Von:
- Andrea Hauser, LL. M., Rechtsanwältin, als Referentin in der Rechtsabteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. in Berlin tätig und dort unter anderem für die Themen der Allgemeinen Vertragsbedingungen, Behandlungsverträge sowie Wahlleistungen zuständig. Diese Tätigkeit bildet die Grundlage für ihre umfangreiche Seminartätigkeit. Daneben ist sie Autorin zahlreicher Bücher bzw. Publikationen zum Krankenhausrecht.
- Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
- Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) Anlage
- Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2022 (Fallpauschalenvereinbarung 2022 – FPV 2022) – nebst DRG-Entgeltkatalogverordnung 2022
- Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von Begleitpersonen nach § 17b Abs. 1 Satz 4 KHG – nebst Ergänzungsvereinbarung
- Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2022 (VBE 2022)
- Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung
- Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung – nebst Änderungsvereinbarung Anlagen
- Bundespflegesatzverordnung (BPflV)
- AEB-Psych-Vereinbarung Anlagen
- Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2022 (Vereinbarung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2022 – PEPPV 2022)
- Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV) Anlage
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung Anlage