Die Ausgabe "Krankenhausrecht kompakt 2025" enthält die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des Krankenhauswesens mit speziellem Fokus auf die Krankenhausfinanzierung. Zum 1. Januar 2025 tritt mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) die lange erwartete Krankenhausreform in Kraft. Das KHVVG führt zu umfangreichen Änderungen insbesondere des SGB V, des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Krankenhausentgeltgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung. Alle betreffenden Gesetze sind im "Krankenhausrecht kompakt 2025" enthalten. Des Weiteren sind u. a. die Vereinbarungstexte der FPV und PEPPV sowie die VBE und die PpUGV in der Gesetzessammlung enthalten. Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche Änderungen, die bis zum 31. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sind. Regelungen, die erst nach dem 01.01.2025 in Kraft treten, sind gesondert hervorgehoben.
Von:
- Rechtsanwältin Ina Haag ist Referentin in der Rechtsabteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. in Berlin. Sie hat zum Thema Krankenhausrecht diverse Aufsätze und Bücher veröffentlicht und ist in Seminaren als Referentin für das Deutsche Krankenhausinstitut tätig.
- Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
- Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) Anlage
- Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2025 (Fallpauschalenvereinbarung 2025 - FPV 2025)
- Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von Begleitpersonen nach § 17b Absatz 1a Nummer 7 KHG ab dem Jahr 2025 (Begleitpersonenzuschlagsvereinbarung 2025)
- Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2025 (VBE 2025)
- Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung
- Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung Anlagen
- Bundespflegesatzverordnung (BPfIV)
- Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 6 der Bundespflegesatzverordnung (AEB-Psych-Vereinbarung 2022) Anlagen
- Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2025 (Vereinbarung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2025 - PEPPV 2025)
- Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV)
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung Anlagen