Die Ausgabe "Krankenhausrecht kompakt 2024" enthält die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des Krankenhauswesens mit speziellem Fokus auf die Krankenhausfinanzierung, insbesondere das Krankenhausfinanzierungsgesetz, das Krankenhausentgeltgesetz, die Bundespflegesatzverordnung und das Sozialgesetzbuch V. Des Weiteren sind u. a. die Vereinbarungstexte der FPV und PEPPV sowie die VBE und die PpUGV in der Gesetzessammlung enthalten.
Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche Änderungen, die bis zum 31. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sind. Regelungen, die erst nach dem 01.01.2024 in Kraft treten, sind zusätzlich zu den aktuell geltenden Gesetzestexten in der Gesetzessammlung enthalten und im Text besonders hervorgehoben.
Von:
- Rechtsanwältin Ina Haag ist Referentin in der Rechtsabteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. in Berlin. Sie hat zum Thema Krankenhausrecht diverse Aufsätze und Bücher veröffentlicht und ist in Seminaren als Referentin für das Deutsche Krankenhausinstitut tätig.
- Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
- Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) Anlage
- Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2024 (Fallpauschalenvereinbarung 2024 - FPV 2024)
- Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von Begleitpersonen nach § 17b Abs. 1 Satz 4 KHG - nebst Ergänzungsvereinbarung
- Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2024 (VBE 2024)
- Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung
- Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung Anlagen
- Bundespflegesatzverordnung (BPfIV)
- Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 6 der Bundespflegesatzverordnung (AEB-Psych-Vereinbarung 2022) Anlagen
- Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2024 (Vereinbarung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2024 - PEPPV 2024)
- Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV) Anlage
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung Anlage