Mit dem „Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen“ sollen die Insolvenzverfahren der einzelnen Konzerngesellschaften zentralisiert werden, um die Chance zur Erhaltung der Konzernstrukturen, der bestmöglichen Sanierung der Gruppengesellschaften und der Gläubigerbefriedigung zu erhöhen. Durch Bündelung und Koordinierung soll es gelingen, die verschiedenen betroffenen Interessen besser in Einklang zu bringen.
Die Autoren, die in zahlreichen Konzernsituationen in unterschiedlichen Rollen aktiv waren und sind, stellen als Praktiker das neue Recht dar und erläutern die neuen Fragestellungen.
Es geht dabei u.a. um die Begründung des Gruppen-Gerichtsstands, die Eigenverwaltung für Konzerngesellschaften, die Zusammenarbeit zwischen Verwaltern/Sachwaltern, der Eigenverwaltung, Gerichten und Gläubigerausschüssen, um Unternehmensverkäufe und Insolvenzpläne im Rahmen einer Konzerninsolvenz, um gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerliche Aspekte und um die Abgrenzung des nationalen zum europäischen Konzerninsolvenzrecht.