Durch die Verordnung Nr. 536/2014/EU und ihre Umsetzung in § 40b AMG ist nun auch die gruppennützige klinische Forschung mit einwilligungsunfähigen Erwachsenen zulässig. Diese Forschung ist weder rechtlich noch ethisch anstößig, sofern sie einen Ausgleich zwischen dem Heilen künftiger Patienten, dem Selbstbestimmungsrecht des Studienteilnehmers und dessen Würde bietet.
Die Autorin untersucht die Rahmenbedingungen der gruppennützigen klinischen Forschung nach Maßgabe des § 40b AMG und zeigt auf, dass die zunächst erfreuliche Neuerung im Arzneimittelgesetz noch einen erheblichen Änderungsbedarf besitzt, um rechtlich sowie ethisch vertretbar angewendet werden zu können.
- Einleitung
- Grundlagen der klinischen Forschung
- Klinische Forschung mit einwilligungsfähigen Erwachsenen und Minderjährigen
- Forschung mit einwilligungsunfähigen Erwachsenen
- Rahmenbedingungen für eine Forschung mit mehr als nur geringfügigen Risiken und mehr als nur geringfügigen Belastungen
- Ausblick für die Praxis und Überlegungen de lege ferenda
- Schlussbetrachtungen und wesentliche Ergebnisse der Arbeit
- Anhang 1: Eckpunktepapier zum Erstellen eines Informationsmaterials (Informationsbroschüre)
- Anhang 2: Schaubild zu den Voraussetzungen der gruppennützigen Forschungsteilnahme im einwilligungsunfähigen Zustand