Bürgermeister und Landräte haben als Wahlbeamte eine besondere Stellung inne. Sie bewegen sich im Grenzgebiet zwischen politischer Willensbildung und fachlicher Verwaltung und sind sowohl Politiker als auch Behördenleiter. Auch Beigeordnete und Kreisdirektoren kommen durch Wahl ins Amt, ihr Arbeitsfeld reicht aus der Verwaltung bis in den politischen Raum, weshalb sie als kommunale Spitzenbeamte bezeichnet werden.
Das rechtliche und politische Leben der kommunalen Wahlbeamten ist von mehreren Rechtsgebieten geprägt, insbesondere dem Kommunalverfassungsrecht, dem öffentlichen Dienstrecht, dem Wahlrecht, dem Parteienrecht. Ihr Recht ist also nicht in einer einheitlichen Kodifikation geregelt, sondern findet sich in vielen unterschiedlichen Gesetzen, die einzelne Bestandteile ihrer rechtlichen Existenz enthalten, wie z.B. die Wahl, das Verhältnis zum Dienstherrn, die Rechte gegenüber der ehrenamtlichen Vertretung oder aber die Versorgung.
Daher sind Rechtsanwender:innen bei der Fallbearbeitung gehalten, sich aus mehreren Gesetzen und der entsprechenden Literatur die nötigen Rechtsgrundlagen und Erläuterungen zu verschaffen.
Das Handbuch schließt eine Lücke, indem es eine Querschnittsdarstellung bietet, die alle Rechtsgebiete, die kommunale Wahlbeamte berühren, in einem Werk vereinigt. Das juristische Leben aller kommunalen Wahlbeamten wird von Anfang bis Ende behandelt: von Aufstellung und Wahl über die tägliche Amtsausübung bis zur Versorgung im Ruhestand.
Es handelt sich bei diesem Titel um die aktualisierte Fortführung des 2016 erstmals erschienenen „Recht der kommunalen Wahlbeamten”.