Aktuelles Know-how kompakt verpackt.
Vorteile auf einen Blick
- aktuelle Kommentierung der neuen Fertigpackungsverordnung
- praxisorientierte Ausführungen
- rechtliche und technische Aspekte werden gleichermaßen beleuchtet
Der praxisorientierte Kommentar
Aufgabe der
Neufassung der Fertigpackungsverordnung vom 18. November 2020 ist es, die Rahmenvorgaben der Marktüberwachung auszuführen und für alle Beteiligten klare und erfüllbare Bedingungen zu schaffen. Darüber hinaus müssen für Lebensmittel in Fertigpackungen, die nach der Lebensmittelinformationsverordnung der EU (LMIV) ebenfalls dem Begriff des vorverpackten Lebensmittels unterfallen, klare Abgrenzungen bezüglich der jeweils anzuwendenden Bestimmungen geschaffen werden. Für neu entwickelte Produkte bzw. für neue Vermarktungsformen (z.B. Prebakeprodukte) werden außerdem bestehende Vorschriften angepasst oder neue Bestimmungen entwickelt, um eine Gleichbehandlung der Unternehmen zu gewährleisten.
Eine unverzichtbare Unterstützung
für Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen. Zudem dient das Werk Gerichten, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwaltschaften und Überwachungsbehörden auf einem Spezialgebiet, bei dem es sowohl rechtliche als auch technische Aspekte zu beachten gilt.