Neues Recht aus erster Quelle
Der
Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors kommt im Rahmen der Digitalisierung sämtlicher Bereiche des Lebens eine zunehmende Bedeutung zu. Zudem ist der öffentlich zugängliche Datenbestand durch die Ausweitung des Open-Data-Gesetzes des Bundes weiter angewachsen. Das neue
Datennutzungsgesetz (DNG) regelt, wie offene Daten des öffentlichen Sektors genutzt werden dürfen. Über eine Anfang 2023 in Kraft getretene Durchführungsverordnung werden für hochwertige Datensätze zudem besondere Regeln gesetzt.
Einblicke der federführenden Akteure (*)
Der
Berliner Kommentar DNG verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die neuen Rechte und Pflichten. Die Autorinnen und der Autor waren federführend
an der Entstehung des Gesetzes beteiligt und klären hier u.a. folgende Fragen:
- Was müssen Behörden und Unternehmen der Daseinsvorsorge bei der Bereitstellung von Daten beachten?
- Welche Rechte habe ich als Datennutzer?
- Was gilt, wenn ich von Behörden bereitgestellte Open Data nutzen will?
Neben der einschlägigen
Rechtsprechung behält das Werk auch
Querbezüge zu anderen Rechtsgebieten und spezialgesetzlichen Regelungen im Blick.
(*) Das Werk spiegelt ausschließlich die persönlichen Meinungen der Autor/-innen wider.