Jeder ist betroffen – egal, ob Eigentümer oder Mieter
Die Grundsteuerreform verlangt neue Bemessungsgrundlagen für sämtliche wirtschaftliche Einheiten. Das bedeutet: Deutschlandweit müssen seit dem 01.01.2022 für 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten bis zu 108 Millionen Steuerbescheide erstellt werden. Grundstückseigentümer müssen in der Zeit von 01.07. bis 31.10.2022 ihre Erklärungen abgeben.
Erfahren Sie, wie sich das neue Gesetz auf Ihre Immobilie auswirkt.
Der Ratgeber Die neue Grundsteuerreform liefert alle notwendigen Fakten, Daten und Hinweise, um die neue Grundsteuer zu berechnen und stellt anschaulich die neuen Bewertungsverfahren vor. Veranschaulicht werden außerdem die vom Steuerzahler zu erklärenden Daten, die daraus resultierenden Berechnungsschritte im Ertragswert- und Sachwertverfahren einschließlich der Bewertung von unbebauten Grundstücken.
Auch Mietern werden Möglichkeiten aufgezeigt, um zu prüfen, ob der Vermieter die neue Grundsteuer korrekt als Betriebskosten umgelegt hat.
Nachvollziehbare Praxisfälle zeigen, wer in welchem Umfang von der Reform profitiert. Zusätzlich behandelt der Ratgeber die Bedeutung sowie die konkrete Umsetzung der Länderöffnungsklausel und in welchen Ländern sie genutzt wird.
Von:
- Wilfried Mannek, Diplom-Finanzwirt, ist seit vielen Jahren im Finanzministerium tätig. Er ist mit Bewertung von Immobilien sowie mit der Fortbildung von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Grundstückssachverständigen befasst; erfolgreicher Fachautor.
- Eine Reform für alle
- Abkürzungen
- Die Einheitsbewertung ist verfassungswidrig
- Reform der Grundsteuer nach dem Bundesmodell
- Unbebaute Grundstücke im Bundesmodell
- Vereinfachtes Ertragswertverfahren im Bundesmodell
- Sachwertverfahren im Bundesmodell
- Sonderfälle
- Ländermodelle
- Aufkommensneutralität
- Hauptfeststellung
- Änderungen desGrundsteuergesetzes
- Berechnungsbeispiele