Mit der neuen Marktüberwachungsverordnung wird sich das europäische Produktsicherheitsrecht 2021 grundlegend verändern. Sie tritt am 1.1. bzw. 16.7.2021 in Kraft.
Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Handels und der immer komplexeren globalen Lieferketten werden eine effektive Marktüberwachung und Zollkontrolle zu zentralen Voraussetzungen eines fairen Wettbewerbs im europäischen Binnenmarkt. Die EU-Marktüberwachungsverordnung ist jedoch nicht nur für die Marktüberwachungsbehörden relevant; sie hebt darüber hinaus neue Aufgaben bzw. Pflichten für ganz unterschiedliche Wirtschaftsakteure aus der Taufe, die zum Teil bislang – wie insbesondere die Fulfilment-Dienstleister – vom europäischen Produktsicherheitsrecht noch gar nicht ausdrücklich erfasst wurden. In diesem Zusammenhang geht es insbesondere um neue Pflichten von in der EU ansässigen Wirtschaftsakteuren bezüglich der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen, die Meldung risikobehafteter Produkte und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zum Zwecke der Marktkorrektur.
Praktisch wichtig ist im Übrigen auch die Reform der behördlichen Informations- und Kommunikationsysteme wie z.B. RAPEX, die im Ergebnis zu einer wirksameren Ausgestaltung führen soll.