Geldwäscheprävention: Alles was Sie als Notar zur neuen GwG-Reform wissen müssen
Das
Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG GW) ist zum
1.8.2021 in Kraft getreten. Die neue Reform bringt wesentliche Veränderungen im Geldwäschegesetz (GwG) mit sich und hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeit im Notariat.
Jetzt mehr erfahren!
So vermeiden Sie den Verdacht der Geldwäsche in Ihrem Notariat
Alle bisherigen gesetzlichen
Mitteilungsfiktionen entfallen! Gesellschaften und Vereinigungen müssen nun aktive
Meldungen/Nachmeldungen ihrer wirtschaftlich Berechtigten gegenüber dem Transparenzregister, das zum Vollregister wird, erledigen.
Für
Vereine wird eine
neue Mitteilungsfiktion in § 20a GwG geschaffen. Diese hat Tücken, so dass oft aktive Meldungen zum Transparenzregister nötig werden können.
Das
Beurkundungsverbot des Notars nach dem GwG wird erweitert.
Auch in vielen anderen Bereichen ergeben sich
Änderungen, mit denen Sie sich beschäftigen sollten. Dabei hilft Ihnen die
2., komplett überarbeitete Auflage des Handbuchs „Das Geldwäschegesetz in der notariellen Praxis," in dem auch die Ausführungen zur GwGMeldV Immobilien um Vorschläge zur Organisation (Muster-Organisations-Bogen) aktualisiert wurden.
Alles was Sie wissen müssen, um die Geldwäsche aktiv zu bekämpfen – dieses praktische Buch unterstützt Sie dabei in diesen zehn Kapiteln:
- § 1 Einleitung
- § 2 Generalakte Geldwäscheprävention
- § 3 Anwendungsbereich des GwG
- § 4 Das Transparenzregister
- § 5 Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
- § 6 GwG Beurkundungsverbote, Mitwirkungsverbote, Ausschließungsgründe
- § 7 GwGMeldV-Immobilien
- § 8 Die Gesellschafterliste im Lichte des GwG
- § 9 Mustersammlung, Erläuterungen Beispiele Anschreiben, Verfügungsbögen
- § 10 Fragen/Antworten zum GwG
Das Werk enthält einen Muster-Download.
Ein Ratgeber für die Praxis von einem erfahrenen Fachmann