NEUES RVG 2025 – Anpassung durch das KostBRÄG 2025!
Das KostBRÄG 2025 wurde am 21. März 2025 vom Bundesrat beschlossen. In seiner 1052. Sitzung hat dieser dem vom Bundestag am 31. Januar 2025 verabschiedeten Gesetz zugestimmt. Die Änderungen am RVG treten zum Datum des ersten Tages des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Denkbar wäre somit ein Inkrafttreten zum 1. Juni 2025.
Wie ändern sich die Gebühren?
Die letzte Erhöhung der RVG-Gebühren erfolgte am 1. Januar 2021. Seitdem sind die Personal- und Sachkosten für Rechtsanwaltskanzleien signifikant gestiegen. Das KostBRÄG 2025 reagiert auf diese Entwicklung mit einer linearen Erhöhung der Gebühren. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Wertgebühren: Erhöhung um 6 Prozent.
Beitragsrahmen- und Festgebühren: Erhöhung um 9 Prozent.
Beispielrechnung bei einem Gegenstandswert von 7.000 €
- Alte Gebühr: 446,00 €
- Neue Gebühr: 473,50 €
- Prozentuale Erhöhung: 6,17 %
Quellen:
BR-Drucksache 89/25 (Beschluss)