Erb- und Betreuungsrecht sind oft miteinander verwoben. Das gilt sowohl, wenn ein Betreuter seinen Nachlass regelt oder Erbe wird, als auch für Abwicklungsfragen bei Versterben des Betreuten. Fragen wie „Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung? Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts?" haben besondere Relevanz.
Das Betreuungsrecht ändert sich ab 1.1.2023 grundlegend, u.a.: Neue Paragrafen-Nummerierung, viele Änderungen bei den Rechten und Pflichten des Betreuers / des Betreuten. Die Genehmigungsfälle sind anders geregelt. Betreute dürfen ihren Berufsbetreuer nicht mehr zum Erben einsetzen.
Präzise Informationen gibt es vom renommierten Spezialisten für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger.
Von:
- Vizepräsident des LG a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Zimmermann
- Bedeutung der Betreuung in Erbrechtsfällen
- Testamentserrichtung und Testamentswiderruf
- Das Behindertentestament der Eltern des Betreuten
- Das gemeinschaftliche Testament mit Beteiligung eines Betreuten
- Annahme der Erbschaft, Anfechtung der Annahme
- Die Ausschlagung der Erbschaft, Anfechtung der Ausschlagung
- Aufgebot, Antrag auf Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede
- Der Betreute als Alleinerbe
- Der Betreute als Erbvertragspartei
- Der Betreute als Vermächtnisnehmer und Vermächtnisschuldner
- Der Betreute als Mitglied einer Erbengemeinschaft
- Der Betreute als Vorerbe
- Der Betreute als Nacherbe
- Testamentsvollstreckung
- Tätigkeiten des Betreuers beim Tod des Betreuten
- Restliche Vergütung des Betreuers, Auslagenersatz
- Regress der Staatskasse bei den Erben des Betreuten
- Schadensersatzansprüche der Erben des Betreuten gegen den früheren Betreuer und den Vorsorgebevollmächtigten
- Enterbung des Betreuten, Erbverzicht, Zuwendungsverzicht
- Pflichtteil des Betreuten; Pflichtteilsverzicht; Verträge zu Lebzeiten
- Erbschein und Erbscheinsverfahren
- Genehmigungen des Betreuungsgerichts
- Verjährungsfragen in Erb-/Betreuungsfällen
- Rechtsdienstleistung in Erbfällen
- Nachlasspflegschaft — Der Betreuer als späterer Nachlasspfleger
- Pflegefreibetrag und Bestattungskosten bei der Erbschaftsteuer