Zuwanderungsrechtfür die Praxis.
Die maßgliche Entscheidungsgrundlage
Die Beschäftigungsverordnung regelt die Voraussetzungen für die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt und ist damit für die befassten Behörden maßgebliche Entscheidungsgrundlage für die mögliche Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Der Kommentar bietet eine kompakte und gut verständliche Darstellung durch in der Praxis von Mitarbeiterentsendungen und Arbeitsmigration erfahrene Autoren. Die Erläuterungen sind gleichermaßen praxisnah wie wissenschaftlich fundiert und berücksichtigen alle wichtigen Punkte des Ausländer- und des Arbeitsrechts sowie des Arbeitsmarktzulassungsrechts.
Die 2. Auflage
berücksichtigt insbesondere die jüngsten umfangreichen Änderungen des Zuwanderungs- und Beschäftigungsrechts durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, sowie die VO zur Änderung der BeschäftigungsVO und der AufenthaltsVO vom 23.3.2020 und deren Auswirkungen auf die Praxis des Beschäftigungsrechts.
Herausgegeben von:
- Bettina Offer, LL.M., Rechtsanwältin
- Dr. Gunther Mävers, Maître en droit, Rechtsanwalt
Bearbeitet von den Herausgebern sowie:
- Petra Bark, Rechtsanwältin
- Dr. Rudolf Bünte
- Anja Ewald, Rechtsanwältin
- Gabriele Mastmann, Rechtsanwältin
- Jan Werner, Rechtsanwalt
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung — BeschV)
- Allgemeine Bestimmungen
- Qualifizierte Beschäftigungen
- Vorübergehende Beschäftigung
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Besondere Berufs- oder Personengruppen
- Sonstiges
- Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern
- Verfahrensregelungen
- Anwerbung und Arbeitsvermittlung aus dem Ausland
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz — AufenthG) — Auszug: Schwerpunkte des Arbeitsmigrationsrechts —
- Allgemeines Arbeitsmigrationsrecht im Aufenthaltsgesetz
- Besonderes Arbeitsmigrationsrecht im Aufenthaltsgesetz