Der neue Handkommentar berücksichtigt alle gesetzlichen Neuerungen, über das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und das „Asylpaket II“ bis hin zum Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften. Die ersten Pläne zur Anpassung der Bedarfe hat er im Blick. Der Kommentar bringt die zum Verständnis notwendigen sozial- und ausländerrechtlichen Gesichtspunkte unter Berücksichtigung der Forderung nach einem menschenwürdigen Existenzminimum ein. Im Vordergrund steht die Judikatur des BSG, des BVerfG und des EuGH, aber auch der Tatsacheninstanzen.
Das Asylbewerberleistungsgesetz ist zum 1.11.1993 in Kraft getreten. Seitdem hat der Gesetzgeber zahlreiche Änderungen, insbesondere Erweiterungen, vorgenommen. Auch aktuell liegen ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu einem Dritten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 26.3.2019 sowie ein Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Schließung der Förderlücken von Geflüchteten im Analogleistungsbezug vom 4.4.2019 vor.
Die zahlreichen Änderungen und Erweiterungen kommen nicht zuletzt darin zum Ausdruck, dass das Gesetz in seiner Ursprungsfassung 12 Paragrafen umfasste, mittlerweile hingegen 23, also fast doppelt so viele. Aber nicht nur die Anzahl der Vorschriften ist erheblich gestiegen; auch die einzelnen Vorschriften enthalten zunehmend komplexere Regelungen. Dies dokumentiert sich ebenfalls im Umfang: Bestand zB § 1 a AsylbLG, der die Fälle einer Anspruchseinschränkung regelt, anfangs nur aus einem Absatz, sind es nunmehr deren fünf. Die Regelung des gewöhnlichen Aufenthalts in § 10 a Abs. 3 AsylbLG umfasst allein sechs Sätze. Aber nicht nur die Komplexität der Regelungen bereitet bei der alltäglichen Gesetzesanwendung Schwierigkeiten. Hinzu kommen nicht selten missverständliche Formulierungen und ein kaum nachvollziehbares Konzept des Gesetzgebers, dem oftmals etwas Fragmentarisches anhaftet.
Der vorliegende Kommentar soll dem Nutzer in der täglichen Praxis Orientierungshilfe sein. Er verschafft einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und hilft, Zusammenhänge zwischen den gesetzlichen Regelungen zu erkennen. Dadurch wird es dem Rechtsanwender ermöglicht, im Einzelfall zu sachgerechten Lösungen zu kommen. Zugleich stellt der Kommentar die in Rechtsprechung und Literatur strittigen Fragen dar und zeigt Lösungsansätze auf. So verknüpft er praktische Rechtsanwendung mit wissenschaftlichem Hintergrund.
Nürnberg, Frühjahr 2019 Constantin Cantzler
RiBayLSG
Dr. Constantin Cantzler
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§ 1 Leistungsberechtigte
§ 1 a Anspruchseinschränkung
§ 2 Leistungen in besonderen Fällen
S3 Grundleistungen
§ 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
S5 Arbeitsgelegenheiten
§ 5 a Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen
§ 5 b Sonstige Maßnahmen zur Integration
§ 6 Sonstige Leistungen
§ 6 a Erstattung von Aufwendungen anderer
§ 6 b Einsetzen der Leistungen
S7 Einkommen und Vermögen
§ 7 a Sicherheitsleistung
§ 7 b (aufgehoben)
§ 8 Leistungen bei Verpflichtung Dritter
§ 8 a Meldepflicht
S9 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 10 Bestimmungen durch Landesregierungen
§ 10 a Örtliche Zuständigkeit
§ 10 b Kostenerstattung zwischen den Leistungsträgern
§ 11 Ergänzende Bestimmungen
§ 12 Asylbewerberleistung sstatistik
§ 13 BußgeldvorsChrift
§ 14 Dauer der Anspruchseinschränkung