Spezialkommentar zu den §§ 316–324a HGB und Art. 4–7, 10–12, 16–18, 41 EU-APrVO
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) reagiert der Gesetzgeber unmittelbar auf den Zusammenbruch des DAX-Unternehmens Wirecard und forciert damit die weitere Regulierung des Abschlussprüfungsrechts.
Die Neuauflage des Handkommentars erläutert gut verständlich und praxisnah die in diesem Zusammenhang reformierten Vorschriften zum Abschlussprüfungsrecht (§§ 316–324a HGB). Zudem werden die Kommentierungen zu den einschlägigen Vorschriften der Europäischen Abschlussprüferverordnung (Art. 4-7, 10-12, 16-18, 41 EU-APrVO) auf den aktuellen Stand gebracht.
Schwerpunkt der Neubearbeitung
Die Neuregelungen durch das FlSG:
• Definition der Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a HGB)
• Verbot von Steuerberatung und Unternehmensbewertungsleistungen (Art. 5 EU-APrVO, § 319a HGB aF)
• Streichung der Verlängerungsoptionen bei der externen Rotation (Art. 17 EU-APrVO, § 318 Abs. 1a HGB aF)
• Neuregelung der Haftung des Abschlussprüfers (§ 323 HGB)
Ein Muss für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Richter, die die Neuregelungen sicher anwenden wollen.
Von:
- Prof. Dr. Matthias Schüppen
- Vor 55 316-324a
- Einleitung
- Kommentierung von Art. 2 Nr. 13 APrRL und Art. 41 EU-APrVO
- Übergangsvorschriften zum FISG; Art. 86 EGHGB
- § 316 Pflicht zur Prüfung
- § 316a Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
- § 317 Gegenstand und Umfang der Prüfung
- § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers
- Anhang zu 5 318: Art. 16 und 17 EU-APrVO, § 43 WPO.
- Bestellung des Abschlussprüfers (Art. 16 EU-APrVO)
- Laufzeit des Prüfungsmandats (Art. 17 EU-APrVO)
- Verantwortlicher Prüfungspartner,
Wechselbeschränkung und interne Rotation (S 43 Abs. 3 und 6 WPO)
- § 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe
- Anhang zu § 319: Art. 4-6 EU-APrVO
- Prüfungshonorare; Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (Art. 4 und 5 EU-APrVO)
- Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und Beurteilung der Gefährdungen für die Unabhängigkeit (Art. 6 EU-APrVO)
- § 319a Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse [aufgehoben]
- § 319b Netzwerk
- § 320 Vorlagepflicht. Auskunftsrecht
- Anhang zu § 320: Art. 18 EU-APrVO
- Anhang zu § 321: Art. 11, Art. 7 und Art. 12 EU-APrVO
- Zusätzlicher Bericht an den Prüfungsausschuss (Art. 11 EU-APrVO)
- Unregelmäßigkeiten (Art. 7 EU-APrVO) und Bericht an die für die Beaufsichtigung zuständigen Behörden (Art. 12 EU-APrVO)
- § 321a Offenlegung des Prüfungsberichts in besonderen Fällen
- § 322 Bestätigungsvermerk
- Anhang zu § 322: Art. 10 EU-APrVO
- § 323 Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers
- § 324 Prüfungsausschuss
- § 324a Anwendung auf den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a
- Stichwortverzeichnis